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Der italienische Prosecco wird sowohl als Schaumwein als auch als Perlwein produziert. Hier gibt neben der Flasche auch der Zusatz Frizzante (Perlwein) oder Spumante (Schaumwein) Aufschluss über das Herstellungsverfahren. Das Lebensmittelrecht unterscheidet zwischen Perl- und Schaumweinen. Perlwein enthält weniger Kohlensäure als Schaumwein, die auch nachträglich zugefügt werden darf. Der Druck in der Flasche darf 2,5 bar nicht überschreiten, während der Druck in einer Schaumweinflasche bei mindestens 3 bar liegen muss. Beim Schaumwein entsteht die Kohlensäure während der zweiten Gärung. Hierfür sind Flaschen- oder Tankgärungsverfahren erlaubt. Das heißt, bei der Gärung des Grundweins darf keine Kohlensäure zugefügt werden. Auch äußerlich muss der Unterschied zwischen Perlwein und Schaumwein deutlich zu erkennen sein. Perlwein darf deshalb nicht in Flaschen vertrieben werden, die mit Sektflaschen zu verwechseln sind. Sie dürfen nicht mit einem Sektkorken verschlossen werden, der mit einem Drahtbügel an der Flasche befestigt ist.

Der italienische Prosecco wird sowohl als Schaumwein als auch als Perlwein produziert. Hier gibt neben der Flasche auch der Zusatz Frizzante (Perlwein) oder Spumante (Schaumwein) Aufschluss über... mehr erfahren »
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Der italienische Prosecco wird sowohl als Schaumwein als auch als Perlwein produziert. Hier gibt neben der Flasche auch der Zusatz Frizzante (Perlwein) oder Spumante (Schaumwein) Aufschluss über das Herstellungsverfahren. Das Lebensmittelrecht unterscheidet zwischen Perl- und Schaumweinen. Perlwein enthält weniger Kohlensäure als Schaumwein, die auch nachträglich zugefügt werden darf. Der Druck in der Flasche darf 2,5 bar nicht überschreiten, während der Druck in einer Schaumweinflasche bei mindestens 3 bar liegen muss. Beim Schaumwein entsteht die Kohlensäure während der zweiten Gärung. Hierfür sind Flaschen- oder Tankgärungsverfahren erlaubt. Das heißt, bei der Gärung des Grundweins darf keine Kohlensäure zugefügt werden. Auch äußerlich muss der Unterschied zwischen Perlwein und Schaumwein deutlich zu erkennen sein. Perlwein darf deshalb nicht in Flaschen vertrieben werden, die mit Sektflaschen zu verwechseln sind. Sie dürfen nicht mit einem Sektkorken verschlossen werden, der mit einem Drahtbügel an der Flasche befestigt ist.

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